Feuerwehr News
  Sonderrechte (nachts!?)
 
Sonderrechte auch nachts?


Antwort: definitiv JA!!!!!

 
Die Feuerwehr bemüht sich im Schadensfall immer rasch an der Einsatzstelle zu sein. Um ein rasches Erreichen der Einsatzstelle zu ermöglichen nimmt die Feuerwehr Sonderrechte nach §35 StVo in anspruch. Desweiteren gibt es noch den §38 der StVo. In diesem heißt es: Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn (Martinshorn) ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort frei Bahn zu schaffen".

Uns ist natürlich bekannt das, daß bilden einer Rettungsgasse oder das freimachen der Fahrbahn für die Einsatzfahrzeuge an manchen Stellen ist das nicht immer einfach ist. Viele Verkehrsteilnehmer zeigen oftmals ein falsches Verhalten wenn Sie Sondersignale hören. Die erste Reaktion ist meißt der Tritt auf die Bremse. Durch das Bremsen wird nicht nur ein Auffahrunfall riskiert, durch die Behinderung des Verkehrsfluß kommt es auch zur Behinderung der Einsatzfahrzeuge.

Folgendes können Sie tun wenn Sie auf Sondersignal aufmerksam werden:


  • bewahren Sie Ruhe
  • orientieren Sie sich, woher kommt das Sondersignal
  • halten Sie sich rechts der Fahrbahn (Blinker setzen)
  • schauen Sie wohin das Einsatzfahrzeug fährt (Blinker)
  • achten Sie darauf, das ausreichend Platz für die Einsatzfahrzeuge geschaffen wurde

Sondersignal

Martinshorn:





Elektronisch:







 
 
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