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Die deutsche Jugendfeuerwehr


In Deutschland ist zur Aufnahme in eine Jugendfeuerwehr, je nach Bundesland, ein Mindestalter von durchschnittlich zehn Jahren erforderlich.Es gibt allerdings in einigen Orten Kindergruppen, so dass bereits Kinder ab sechs oder acht Jahren die Feuerwehr kennenlernen können. Diese sind allerdings nicht Teil der offiziellen Jugendfeuerwehren. Mit 18 Jahren (Baden-Württemberg, NRW), in anderen Bundesländern schon früher (z.B. in Rheinland-Pfalz mit 16 Jahren), kann ein Jugendfeuerwehrmitglied in den aktiven Dienst der Feuerwehr übernommen werden. Zu Beginn durchläuft die neue Feuerwehrfrau / der neue Feuerwehrmann die so genannte „Truppmannausbildung“ (auch Grundlehrgang oder Grundausbildung genannt), in der die in der Jugendfeuerwehr erlenten grundlegende Tätigkeiten vertieft und geprüft werden (beispielsweise Brandlehre, Feuerwehrfahrzeuge, Brandbekämpfung). Entsprechende Regelungen sind in den Landesgesetzen verankert. In Schleswig-Holstein kann diese Truppmannausbildung auch schon vor der Übernahme in den aktiven Dienst der Feuerwehr erfolgen.

Quelle: Wikipedia
 
 
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